Computernutzungsregelungen

Rechberg-Gymnasium Donzdorf

Benutzungsregeln für das Computersystem des RGD

  1. Begriffsbestimmung: Das Computersystem des Rechberg-Gymnasiums umfasst die PCs, Laptops und Tablets in den Computerräumen und der Bibliothek, die digitalen Tafeln und die Rechner in den Klassen und Fachräumen, die Drucker sowie die Hard- und Software des Schulnetzes. Auch das schulische Moodle und die schulischen Emailkonten gehören dazu.
    Das Computersystem dient nicht zur privaten Nutzung, sondern wird rein zu schulischen Zwecken zur Verfügung gestellt.
  2. Benutzung: Von wenigen Ausnahmen abgesehen, darf die schulische Hardware und Software nur im Rahmen des Unterrichts und unter Aufsicht von Lehrkräften verwendet werden. Das gilt insbesondere für die digitalen Tafeln und die PCs auf den Lehrertischen in den Klassen- und Fachräumen!
    Fremde Privatgeräte oder Geräte von Lehrkräften dürfen in keinem Fall ungefragt angefasst/benutzt werden!
    Eigene Privatgeräte (Smartphones, Tablets usw.) dürfen im Schulsystem nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft genutzt werden. (Ansonsten s. Haus- und Tabletordnung.)
  3. Ausnahmen: Freier Zugang zu den Computern der Computerräume besteht ab der Kursstufe 1. Beim Ausleihen des Schlüssels für den Computerraum sind der Name und die Ausleihzeit, bei Abgabe Name und Abgabezeit in die Schlüsselliste einzutragen; Der Schlüssel darf nicht weitergegeben werden.

Während der Öffnungszeiten dürfen die Bibliothek und die Computer der Bibliothek von Schülerinnen und Schülern ab Klassenstufe 7 benutzt werden.

  1. Gebote und Verbote: Alle Hard- und Software muss sorgsam und bestimmungsgemäß verwendet werden!
    Ausgeliehene Geräte müssen ausgeschaltet, zum Ausleihort zurückgebracht und dort ordnungsgemäß verstaut werden.

Verboten sind:

  • Beschädigungen jeder Art
  • Hardwareveränderungen, insbesondere auch das Ein- und Ausstecken von Geräten
  • Jegliche Installation von Software
  • Veränderung an Software und Einstellungen (z.B. Hintergrundbild usw.)
  • Essen und Trinken an den Rechnern
  • Spiele jeglicher Art
  • Geschäftstätigkeiten (eBay, Shopping, usw.)
  1. Folgende Handlungen erfüllen (auch wenn private Geräte genutzt werden) den Tatbestand einer Straftat und können strafrechtlich oder privatrechtlich (auch von Seiten der Schule) verfolgt werden:
  • Illegales Kopieren von Programmen, Musik etc.
  • Speichern, Abrufen, Besitz und Weitergabe von
    • verbotenen Inhalten,
    • pornografischen Darstellungen,
    • nicht der Altersfreigabe entsprechenden Inhalten,
    • politischem Propagandamaterial.
  • Diebstahl (Mäuse, Speicher usw.)
  • Ehrdelikte wie Verleumdung und Beleidigung
  • Unberechtigte Veröffentlichung von persönlichen Daten (z.B. Personenfotos, Name, Geburtsdatum, Tätigkeiten, Vorleben usw.) von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern oder sonstigen Personen im Internet (z.B. auf Facebook, Twitter, Instagram, Websites usw.)
  • Computersabotage
  • Ausspähen von Daten
  1. Jeder Nutzungsberechtigte meldet sich im Schulnetz mit seinem Benutzernamen und einem Passwort an. Das Passwort sollte aus mindestens 8 Zeichen bestehen und Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten.

Ein Passwort muss geheim bleiben und darf ausschließlich vom jeweiligen Nutzungsberechtigten verwendet werden; eine Weitergabe an Andere ist nicht erlaubt. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort („Passwort-Sharing“) ist untersagt.
Die Netzwerkbetreuer bzw. das Sekretariat oder die Schulleitung sind sofort zu informieren, wenn dem Nutzer bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird.

  1. Drucken: Es dürfen nur Inhalte für schulische Zwecke ausgedruckt werden. Private Dinge müssen zu Hause auf dem privaten Drucker gedruckt werden.
    Vor dem Drucken ist zunächst zu prüfen, ob wirklich alles gebraucht wird, oder ob nicht auch ein Ausschnitt reicht (Druckvorschau). Druckaufträge dann bitte nur einmal und an den richtigen Drucker abschicken. Es kann manchmal etwas dauern, bis ein Drucker den Auftrag erhält und auch druckt.
  2. Das Speichern von Daten erfolgt vorzugsweise auf den vom Schulnetz zugewiesenen Schülerverzeichnissen auf dem Zentralrechner bzw. auf Speichersticks (Virenfreiheit prüfen). Speichern auf lokalen Festplatten ist in der Regel nicht sinnvoll.
  3. E-Mails und Moodle-Einträge: Emails von den Schuladressen dürfen keinen der oben genannten Straftatbestände erfüllen. Insbesondere dürfen in E-Mails, in Moodle-Einträgen, in sozialen Medien oder in anderen öffentlich zugänglichen Bereichen keine Äußerungen getätigt werden, die dem Ansehen von Personen oder der Schule schaden könnten.
    Die Schul-Email darf nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
  4. Gefundene Geräte jeglicher Art (USB-Sticks, Smartphones usw.) sind direkt und ohne vorher deren Inhalt anzuschauen (Datenschutz) beim Sekretariat abzugeben.
  5. Schäden an der Computeranlage oder Funktionsstörungen sind dem Sekretariat oder den Netzwerkbetreuern zu melden.
  6. Bei Verstößen gegen oben genannte Regeln behält sich die Schulleitung neben den üblichen Sanktionen folgende Maßnahmen vor:
  • Zeitweiliger Entzug des Zugangs zum Computerraum / Bibliotheksverbot, es sei denn, der Zugang ist für den Unterricht notwendig
  • Schadenersatzforderung
  • Strafanzeige
  1. Das Rechberg-Gymnasium ist in Wahrnehmung der Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Dazu gehören z.B. die Protokollierung der besuchten Internetseiten und die Kontrolle der von Schülern gespeicherten Daten auf dem Zentralrechner sowie eventuell auf den Festplatten der Schulrechner. Die Protokolldaten werden spätestens zu Beginn eines neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird ihre Einsichtsrechte nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch wahrnehmen.
  2. Diese Benutzerordnung ist Teil der Hausordnung.

gez. Ralph Mülherr
Schulleiter

 

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