Entschuldigungsregeln

Allgemeines (gemäß Schulbesuchsverordnung § 2)

  • Entschuldigungspflichtig sind alle Schülerinnen und Schüler. Die Entschuldigung ist bei minderjährigen SchülerInnen von den Erziehungsberechtigten vorzunehmen, bei volljährigen von der Schülerin/dem Schüler selbst.
  • Das Rechberg-Gymnasium ist berechtigt, bei Zweifeln oder häufigem Fehlen ein ärztliches bzw. amtsärztliches Attest zu verlangen.

Entschuldigungsfristen

„Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). […] Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich (Eltern kommen an die Schule), fernmündlich (Telefon), elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.
Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung kann der oder die Entschuldigungs-pflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen.

 

Anmerkungen:

Bei der Entschuldigungsfrist („…spätestens am zweiten Tag der Verhinderung…“) zählen nur die Schultage (siehe Tabelle).

Geht die Entschuldigung nicht innerhalb der oben genannten Frist bei der Schule ein, gilt das Fehlen als unentschuldigt.

 

Vorgehensweise (bei elektronischer Entschuldigung):

  • EMPFEHLUNG!!! Per WebUntis: Direkt entschuldigen über die App
    (nur vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde des Kindes möglich!)
  • Nach Beginn der ersten Unterrichtsstunde:
    Per Mitteilung über WebUntis an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer
  • Notfalls: Im Sekretariat anrufen

 

Beurlaubungen

Beurlaubungen müssen schriftlich im Voraus beim zuständigen Klassenlehrer/bei der zuständigen Klassenlehrerin beantragt werden. (Schulbesuchsverordnung)
Es wird darum gebeten, dass die Schülerin/der Schüler die Fachkollegen schon im Vorfeld der Beurlaubungstage auf die Abwesenheit hinweist.

Übersicht Entschuldigungsfristen

Erster Fehltag

Entschuldigung (mündlich, fernmündl., elektron., schriftlich) bis spätestens

Montag

Dienstag

Dienstag

Mittwoch

Mittwoch

Donnerstag

Donnerstag

Freitag

Freitag

Montag

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